Allgemeine Informationen

Änderungen (Adresse/Telefonnummern)

Bitte informieren Sie uns umgehend bei Änderungen Ihrer Adresse oder Ihrer Telefonnummern (Privat-, Handy- und/oder Geschäftsnummern). Im Notfall müssen wir jederzeit einen Erziehungsberechtigten erreichen können.
Wenn Sie aus unserem Schulsprengel wegziehen und keinen Schulwechsel vornehmen möchten, so müssen Sie einen Gastschulantrag (Formulare gibt es im Büro) stellen, damit Ihr Kind weiter in die Grundschule an der Werdenfelsstraße gehen kann.

Aufenthalt im Schulgebäude

Um stressfrei und gemeinsam den Schulalltag beginnen zu können, sollten die Kinder rechtzeitig im Schulhaus sein. Um 8.00 Uhr beginnt der Unterricht. Die Schüler können ab 7.45 Uhr das Schulhaus betreten und zu ihrem Klassenzimmer gehen. Die ersten 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind für Ihr Kind wichtig, um sich auf den neuen Schultag einzustellen, Hausaufgaben abzugeben, mit den Mitschülern zu sprechen und zu spielen, sowie den Arbeitsplatz herzurichten.

Um einen Überblick über Besucher/Fremde zu haben und zur Sicherheit unserer Schüler werden die Kinder vor der Eingangstür verabschiedet. Ab dort findet jedes Schulkind seinen Weg selbst und kann alleine in die Klasse gehen.
Der Eingang des Schulgebäudes ist von 8.00 – 13.00 Uhr abgeschlossen.

Befreiung / Beurlaubung

Die Beurlaubung von Schülern kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Die Beurlaubung sollte rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Über die Genehmigung wird dann im Einzelfall entschieden.

Eine vorzeitige Befreiung vom Unterricht bzw. eine Verlängerung der Ferien kann grundsätzlich nicht genehmigt werden.

Für eine Befreiung in einem bestimmten Fach (z.B. Sport) ist ein ärztliches  Attest nötig.

Brotzeit

Ein gesundes Pausenfrühstück mit Obst, Gemüse und belegten Vollkornbroten ist besonders empfehlenswert. Wir bitten Sie, ihrem Kind keine Süßigkeiten mit in die Schule zu geben. Helfen Sie mit, Müll zu vermeiden, indem Sie Pausenboxen sowie wieder verwendbare Plastikflaschen zur Brotzeit mitgeben.

Ferien und Feiertage

Die aktuellen Ferientermine finden Sie unter Termine.
An allen in Bayern geltenden Feiertagen ist schulfrei.

Fundsachen

Im Schulhaus liegen gebliebene Dinge werden in der „Schlamperkiste“ in der Aula oder bei der Technischen Hausverwaltung abgegeben.

Hausaufgaben

Schulrechtlich gesehen sind Hausaufgaben Pflicht, notwendig und sinnvoll, um den Lernstoff zu wiederholen, einzuüben und zu selbstständigem Arbeiten anzuregen. Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Sie werden in der Regel so gestellt, dass durchschnittlich leistungsfähige Schüler in der Grundschule die Aufgaben in einer Stunde bewältigen können. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten zu sorgen und damit die Arbeit der Schule zu unterstützen. Dies erleichtert den gemeinsamen Erziehungsauftrag von Schule und Elternhaus.

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie dies bitte zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr telefonisch in der Schule ab. Geben Sie Ihrem Kind im Nachhinein eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule. Ab dem dritten Krankheitstag ist ein ärztliches Attest nötig.

Es wird darum gebeten, keine kranken Kinder (starke Erkältungen, Magen-Darm-Erkrankungen, Fieber…) in die Schule zu schicken. Tritt bei einem Schüler oder in der Familie eine ansteckende Krankheit auf, z.B. Mumps, Masern, Röteln, Scharlach, Diphtherie, Typhus, Ruhr, Kinderlähmung, Gehirnhautentzündung, Hepatitis, offene Tuberkulose oder übertragbare Hautkrankheiten, muss die Schule sofort verständigt werden, damit Maßnahmen zum Schutz der Mitschüler getroffen werden und der Sachverhalt dem Gesundheitsamt gemeldet werden kann. Das Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn die Heilung durch einen Arzt bestätigt wurde.

Auch im Fall von Läusen bitten wir Sie, die Klassenlehrkraft und ggf. die Nachmittagsbetreuung zu informieren und eine Behandlung durchzuführen. Wichtig ist insbesondere die Wiederholungsbehandlung am 8. und 10. Tag und im Nachhinein die schriftliche, formlose Bestätigung der Behandlung wie folgt: „Ich habe mein Kind behandelt. Die Zweitbehandlung wurde durchgeführt, mein Kind ist frei von Läusen.“

Ordnung im Schulhaus

Ohne ordentliches und angepasstes Verhalten ist ein Zusammenleben in der Gemeinschaft nicht möglich. Bestimmte Regelungen erleichtern das Zusammenleben. Die Hausordnung wurde gemeinsam mit den Schülern der Schule erstellt.

Die Schüler sollen im Klassenzimmer wie auch im sonstigen Schulhaus Hausschuhe tragen. Nach dem Unterricht werden die Hausschuhe an der Garderobe vor dem Klassenzimmer deponiert.

Pausen

Laut kultusministeriellem Beschluss ist das „Voll in Form“ – Programm für die Schule verpflichtend. Leitziele sind die tägliche Bewegung, das gesunde Essen und damit eine Erleichterung des Lernens. Eine gemeinsame Frühstückspause und eine Bewegungspause im Freien versuchen diesem Konzept gerecht zu werden.

„Frühstückspause“ im Klassenzimmer (im Verlauf der 3. Stunde)

Geben Sie Ihrem Kind genügend zu essen und zu trinken mit. Ein gesundes Pausenfrühstück mit Obst, Gemüse und belegten Vollkornbroten ist besonders empfehlenswert. Wir bitten Sie, ihrem Kind keine Süßigkeiten mit in die Schule zu geben. Wenn möglich verzichten Sie auf unnötiges Verpackungsmaterial und verwenden Sie Brotzeitboxen und wiederverwendbare Trinkflaschen.

„Bewegungspause“ im Schulhof von 10.20 – 10.45 Uhr:

Die Schüler haben Zeit, im Schulhof zu spielen und sich zu bewegen. Mehrere Lehrkräfte halten Aufsicht. Achten Sie stets auf wetterangepasste Kleidung. Nur bei starkem Regen findet die Pause im Klassenzimmer statt. Das Fußballspielen sowie das Schneeballwerfen im Winter sind aufgrund der Verletzungsgefahr verboten. Bei guter Wetterlage haben die Kinder die Möglichkeit, sich im Spielehaus Spiel- und Sportmaterialien auszuleihen.

Sportunterricht

Ihr Kind benötigt für den Sportunterricht passende Sportkleidung und rutschfeste Hallenturnschuhe mit heller bzw. abriebfester Sohle. Beachten Sie bitte, dass das Tragen von Ketten, Armbändern und Ohrringen wegen der hohen Verletzungsgefahr verboten ist. Falls ein Entfernen der Ohrringe nicht möglich ist, kleben Sie diese bitte zuhause mit einem Pflaster ab. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden.

Unterrichtsschluss

Sollte aus dringenden Gründen der Unterrichtsschluss vorverlegt werden müssen, werden Eltern und Schüler vorweg schriftlich informiert. Durch eine Unterschrift bestätigen die Eltern die Kenntnisnahme, ohne die die Kinder nicht vorzeitig nach Hause gehen können.

Verkehr

Zur Vermeidung des hohen und unfallträchtigen Verkehrsaufkommens vor der Schule und zur Entwicklung der Selbstständigkeit Ihres Kindes bitten wir Sie, Ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen. Das Parken und Halten in der Schulhofeinfahrt und auf dem Grünstreifen ist nicht erlaubt.

Zeugnisse und Zeugnisnoten

Die Leistungen der Schüler werden am Ende des Schuljahres mit Hilfe eines pädagogischen Wortgutachtens in der 1. Klasse und mit Wortgutachten und Noten am Ende der 2., 3. und 4. Klasse festgesetzt. Zum Schulhalbjahr werden in den ersten drei Jahrgangsstufen Lernentwicklungsgespräche (LEG) durchgeführt. Die Ausgabe der Vereinbarungen des LEG werden den Kindern zum gleichen Termin wie Zwischenzeugnisse ausgehändigt. Die Jahreszeugnisse werden am Ende eines Schuljahres ausgehändigt. Alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten im Januar einen Zwischenbericht und Anfang Mai ein Übertrittszeugnis für den Übertritt an weiterführende Schulen.